Schutz der "stillen Tage" im November – Bayreuth.de https://www.bayreuth.de/tanz-und-sportveranstaltungen-an-allerheiligen-volkstrauertag-und-totensonntag/
Die Feiertage „Allerheiligen“, „Volkstrauertag“ und „Totensonntag“ gelten nach dem Bayerischen Feiertagsgesetz als sogenannte „Stille Tage“.
Darüber hinaus wird der Buß- und Bettag weitergehend gesetzlich geschützt.
