Ausnahmen nach dem Arbeitszeitgesetz: Weitergehende Ausnahme für eine Beschäftigung nach § 15 Abs. 2 ArbZG: Stadt Bad-Wimpfen https://www.badwimpfen.de/buerger-bereich/informationen-buergerservice/online-rathaus/leistungen/6012821/ausnahmen-nach-dem-arbeitszeitgesetz-weitergehende-ausnahme-fuer-eine-beschaeftigung-nach-15-abs-2-arbzg
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Kriterium für die Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten ist die jeweilige gesetzliche
