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Realismus – ZUM-Unterrichten

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Stilbegriff und literarischer Epochenbegriff für die Zeit von 1848 bis 1880/90 […] Als Epochenbegriff entspricht R. dem Selbstverständnis des nachrevolutionären bürgerlichen Zeitalters und seiner nationalstaatlichen und naturwissenschaftlichtechnischen Orientierung. Ausgangspunkt für die Programmatik des R. war die Ablehnung der Literatur des Jungen Deutschland und des Vormärz und ihrer sog. subjektiven Reflexionspoesie ohne Basis in der Wirklichkeit. Dagegen wurde die Forderung nach einer Darstellung ›objektiver‹, geschichtlich begründeter sittlicher Verhältnisse erhoben, für die trotz der gescheiterten bürgerlichen Revolution der Boden bereitet sei: Auch ohne die politische Selbstbestimmung sei das Bürgertum dank seiner sittlichen Überlegenheit, die bereits das private und wirtschaftliche Leben durchdringe, auf dem Weg zur politischen Macht. Insofern biete die dt. Wirklichkeit die Grundlage für eine objektive Literatur und Kunst. Hauptorgan des programmatischen R. war die von Gustav Freytag und Julian Schmidt herausgegebene Zeitschrift Die Grenzboten (1842–1922). Die Forderung nach ästhetischer Objektivität gilt allerdings nur mit einer bezeichnenden, in der idealistischen Grundlage des bürgerlichen R. angelegten Einschränkung: Die Kunst habe zwar die Erfahrungswirklichkeit und ihre Widersprüche darzustellen, aber sie müsse zugleich auch ›verklären‹ […] Zu den wichtigsten konkreten poetologischen Forderungen des R. gehören: Vermeidung rhetorischer Prinzipien, etwa des Allegorischen oder Tendenziösen, ›Verklärung‹ des Alltags und Verwendung des mittleren Stils, Stoffe aus dem Bereich des handel und gewerbetreibenden Bürgertums, Prosa, zurückhaltende, ›objektive‹ Erzählergestalt in Novelle, Erzählung und Roman. Im R. spielen Drama und Lyrik nur eine untergeordnete Rolle. Erzählende Gattungen dominieren. Die konzentrierte Form der Novelle entsprach … in hohem Maß der Forderung der Objektivität (G. Keller, Th. Storm, C.F. Meyer); ihren großen Erfolg verdankte sie aber auch der Entwicklung des Buchmarkts (zahlreiche neue Zeitschriften; Familienblatt, Feuilleton). Volker Meid: Sachwörterbuch zur Deutschen Literatur, Reclam, [Jahr ???], S. 898, gekürzt
. … Der unnatürlichen Geschraubtheit Gottscheds mußte, nach einem ewigen Gesetz,

Dharma – Karma – Nirwana – ZUM-Unterrichten

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Bei den folgenden Begrifflichkeiten behandelt es sich um zentrale Begriffe aus dem Buddhismus und dem Hinduismus, welche meist eng miteinander verknüpft sind und zusammenhängen. Da oftmals verschiedene Auffassungen zwischen den beiden Religionen zu finden sind oder andere Gesichtspunkte eine wichtigere Rolle spielen, wird hier fortfolgend zwischen der Auffassung des Hinduismus und deren des Buddhismuses unterschieden.
Hinduismus Dharma ist vergleichbar mit einer Art „Gesetz der Ordnung“.

DDR – ZUM-Unterrichten

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Diese Sequenz behandelt die ersten Jahre der Deutschen Demokratische Republik (DDR) von der Gründung 1949 bis zum Mauerbau 1961. Anfänglich einerseits auch Reaktion auf die Gründung der Bundesrepublik Deutschland, stellte sie sich als das bessere Deutschland dar, in dem mit alten Traditionen gebrochen und ein „sozialistischer Staat der Arbeiter und Bauern“ und deutscher Friedensstaat entwickelt wurde, der die Wurzeln für Krieg und Faschismus beseitigt habe.
Ich kann mich nur halten an das, was in Recht und Gesetz verabschiedet ist."

Machtergreifung/Ermächtigungsgesetz – ZUM-Unterrichten

https://unterrichten.zum.de/wiki/Machtergreifung/Erm%C3%A4chtigungsgesetz

Mit Hilfe des „Reichstagsbrandgesetzes“ behinderte und unterdrückte Hitler seine politischen Gegner, vor allem die Kommunisten und Sozialdemokraten. Die Reichstagswahlen vom 5. März 1933 brachten dennoch nicht die von Hitler erhoffte absolute Mehrheit für die NSDAP.
Ermächtigungsgesetz Aufgabe Erkläre, wer durch das Gesetz wen ermächtigen" sollte

Netzneutralität – ZUM-Unterrichten

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Netzneutralität (net neutrality) ist ein Grundsatz für die Datenübertragung im Internet. Netzneutralität verlangt, dass die Anbieter von Internetzugängen alle Datenpakete – unabhängig von Inhalt, Absender und Empfänger – gleich behandeln müssen; sie dürfen bei der Übertragung keine Datenpakete „ausbremsen“, aber auch keine Datenpakete bevorzugt übertragen.
Ein Gesetz verbietet den Zugriff auf die Website einer im betreffenden Land verbotenen