Das Übereinkommen über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity, CBD), 1992 auf der Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung (UNCED) beschlossen, verpflichtet in völkerrechtlich verbindlicher Form die Vertragsstaaten in Artikel 6, dass „jede Vertragspartei (…) nationale Strategien, Pläne oder Programme zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt entwickeln oder zu diesem… Weiterlesen »
2020 Klarere Fassung der Grundsätze einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung im Gesetz