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Enteignung – Nationale Naturlandschaften

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In Deutschland wurden noch nie Grundstücke enteignet, um einen Nationalpark zu realisieren. Die Enteignung von Grundstücken ist in Artikel 14 des Grundgesetzes geregelt. Zunächst wird die Freiheit des Eigentums garantiert, im Weiteren aber auch der Grundsatz, dass Eigentum verpflichtet, festgehalten. Enteignung darf nur zum Wohle der Allgemeinheit und gegen entsprechende Entschädigung auf Grundlage eines Gesetzes… Weiterlesen »
August 2013 Das Bundesnaturschutzgesetz (Gesetz über

Ablauf einer Nationalparkausweisung – Nationale Naturlandschaften

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Die Ausweisung eines Nationalparks erfolgt in Deutschland durch die Bundesländer im Benehmen mit dem Bundesumweltministerium. Dabei sind die in § 24 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) genannten Vorgaben einzuhalten. Das Verfahren der Ausweisung beginnt regelmäßig mit der Prüfung, ob ein geeignetes Gebiet vorhanden ist, das den inhaltlichen Vorgaben des BNatSchG entspricht. Dabei sind im Wesentlichen die Naturnähe,… Weiterlesen »
August 2013 Das Bundesnaturschutzgesetz (Gesetz über

Sammeln von Pilzen und Beeren – Nationale Naturlandschaften

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Das Sammeln von Pilzen und Beeren ist im Bundesnaturschutzgesetz § 39 geregelt. Nach Absatz 3 darf jedermann Früchte des Waldes und Pilze für den eigenen Gebrauch in kleinen Mengen sammeln, sofern ein Gebiet nicht einem Betretungsverbot unterliegt. Nach Absatz 4 ist das gewerbsmäßige Sammeln von Waldfrüchten nicht zulässig bzw. bedarf der Erlaubnis der zuständigen Naturschutzbehörde… Weiterlesen »
August 2013 Das Bundesnaturschutzgesetz (Gesetz über