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Gesundheitsminister Clemens Hoch: Land fördert hausärztliche Versorgung . Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz

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Für die hausärztliche Versorgung in Rheinland-Pfalz ziehen das Land und zahlreiche Partnerorganisationen im Gesundheitswesen an einem Strang und entwickeln unterschiedliche Maßnahmen gemeinsam weiter. Dies zeigt eine nun aktualisierte Übersicht auf der Internetseite www.hausarzt.rlp.de für den Masterplan zur Stärkung der ambulanten ärztlichen Versorgung. „In Rheinland-Pfalz hat sich viel für die Hausärztinnen und Hausärzte getan, seit wir die Weiterentwicklung des Masterplans zur Stärkung der ambulanten ärztlichen Versorgung auf die Agenda gesetzt haben. Davon profitieren vor allem die Patientinnen und Patienten“, sagt Gesundheitsminister Clemens Hoch. Ein neuer inhaltlicher Schwerpunkt sei beispielsweise die Hinzunahme der Kinder- und Jugendmedizin in den hausärztlichen Fokus des Masterplans. So sei die Pädiatrie in die Niederlassungsförderung des Landes (ab 2024) aufgenommen worden und das Land sichere aktuell die Schaffung zusätzlicher kinderärztlicher Weiterbildungsstellen durch eine Förderzusage an die Kassenärztliche Vereinigung ab. Zudem bereite das Land die Einführung einer Landkinderarztquote fürs Medizinstudium vor: „Gerade die Kinderarztpraxen leisten die hausärztliche Versorgung für die Kinder und Jugendlichen; daher ist mir auch hier eine wohnortnahe Versorgung ein besonders wichtiges Anliegen“, sagt Clemens Hoch.
partnerschaftliche Zusammenarbeit im Rahmen des Masterplans hat besondere Bedeutung, weil die gesetzlichen

Ahnen: Neues Hochschulgesetz stärkt Hochschulen im Wettbewerb . Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz

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„Nach der verbesserten finanziellen Ausstattung der Hochschulen durch das Programm Wissen schafft Zukunft II und aktuell auch durch das Konjunkturprogramm sowie den intensiven Profilbildungsprozessen der Hochschulen im Rahmen der Forschungsinitiative des Landes im vergangenen Jahr sollen nun konsequenterweise auch die rechtlichen Handlungsmöglichkeiten weiter entwickelt werden. Mit dem neuen Hochschulgesetz schaffen wir für die Hochschulen erweiterte rechtliche Rahmenbedingungen, moderne und effiziente Strukturen aufzubauen und zu professionalisieren. In konsequenter Fortführung bisheriger Hochschulgesetzesnovellen werden ihnen flexiblere Handlungsspielräume, mehr Eigenverantwortung und größere Autonomie gegeben. Außerdem bleiben wir beharrlich auf unserem Kurs, die Hochschulen weiter für beruflich Qualifizierte zu öffnen. Auf diese Weise schaffen wir noch bessere Voraussetzungen, um die gestiegenen Herausforderungen im Wettbewerb um Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Studierende und Mittel erfolgreich zu bewältigen“, sagt Doris Ahnen, Ministerin für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur, nach der heutigen Kabinettssitzung, in der über die Novelle des Hochschulgesetzes erstmals beraten wurde.
Eine weitere wichtige Änderung sei die gesetzliche Verankerung der Forschungskollegs