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Erprobungsparagraf tritt in Kraft: Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg

https://km.baden-wuerttemberg.de/de/service/pressemitteilung/pid/erprobungsparagraf-tritt-in-kraft-1

Der sogenannte Erprobungsparagraf ist ab 9. Dezember 2023 geltendes Recht. Damit können Träger von Kindertageseinrichtungen passende Lösungen entwickeln und erproben, um den Bedürfnissen der Kinder, Eltern und des Kita-Personals gerecht zu werden.
Der vorgesehene Beteiligungsprozess, dessen Verankerung im Gesetz während des parlamentarischen