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Bescheinigung über die Befreiung von der Maskenpflicht in der Schule | datenschutz.hessen.de

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Die Befreiung für das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes durch Schüler*innen in der Schule ist an Bedingungen geknüpft. Seit Anfang März 2021 müssen ärztliche Bescheinigungen eine Begründung enthalten.
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