Das Flächen-Faktor-Verfahren | Ihr digitales Finanzamt Hessen https://finanzamt.hessen.de/Grundsteuerreform/Grundsteuer-B-in-Hessen
Die Grundsteuer B wird für unbebaute und bebaute Grundstücke, die nicht der Land- und Forstwirtschaft zugeordnet sind (Grundvermögen), erhoben. Hessen wendet hierfür das Flächen-Faktor-Verfahren an.
Die Formel zur Berechnung des Faktors steht im Gesetz.