Dienstrechtsreform in Hessen | innen.hessen.de https://innen.hessen.de/buerger-staat/arbeits-und-dienstrecht/oeffentliches-dienst-und-arbeitsrecht/dienstrechtsreform-in-hessen
Infolge der Grundgesetzänderung im Jahr 2006 sind der Bund und die Bundesländer weitgehend selbst für ihre dienstrechtlichen Vorschriften zuständig.
Das Gesetz wurde am 5. Juni 2013 (GVBl S. 218, 508) verkündet und trat am 1.