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Ab sofort können auch junge Menschen unter 27 Jahren, die aus persönlichen Gründen keinen Freiwilligendienst in Vollzeit ableisten können, einen Jugendfreiwilligendienst (FSJ/FÖJ) in Teilzeit machen.
Alle Meldungen 13.06.2019 Gesetz in Kraft getreten: Freiwilligendienste jetzt auch