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Kann ich Kosten für die Kinderbetreuung als Sonderausgabe absetzen? | Familienportal des Bundes

https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/steuerentlastungen/kann-ich-kosten-fuer-die-kinderbetreuung-als-sonderausgabe-absetzen--125214

Wenn Sie Ihr Kind betreuen lassen und Ihnen dadurch Kosten entstehen, dann können zwei Drittel von diesen Kosten als Sonderausgaben steuerlich berücksichtigt werden.
DSGVO) in Verbindung mit § 25 Abs. 1 Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz