Nach dem Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetz (NGG) sind die Gleichstellungsbeauftragten an allen organisatorischen, personellen und sozialen Maßnahmen zu beteiligen, die die Gleichstellung von Frauen und Männern und die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienarbeit berühren können. Die Gleichstellungsbeauftragten wirken bei der Durchführung des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes mit und überwachen die Einhaltung der Vorschriften.
-3208 Fax: 0531 484-3216 [email protected] Susanne Schlüter ist zuständig für Gesamtschulen