Allgemeine Rechtsgrundlagen . Religion : Bildungsserver Rheinland-Pfalz https://bildung.rlp.de/religion/grundlagen/allgemeine-rechtsgrundlagen
Schulordnungen Schulordnung für die öffentlichen Realschulen plus, Integrierten Gesamtschulen
Schulordnungen Schulordnung für die öffentlichen Realschulen plus, Integrierten Gesamtschulen
Datenschutz § 11 Schulordnung für die öffentlichen Realschulen plus, Integrierten Gesamtschulen
Ausbildungsschulen sind Gymnasien und Integrierte Gesamtschulen, die sich im näheren
Schüler der öffentlichen Grundschulen, Realschulen plus, Gymnasien, Integrierten Gesamtschulen
sich aus § 36 Schulordnung für die öffentlichen Realschulen plus, Integrierten Gesamtschulen
. § 90 Abs. 1 Schulordnung für die öffentlichen Realschulen plus, Integrierten Gesamtschulen
GrSchulO, § 89 Abs. 7 Schulordnung für die öffentlichen Realschulen plus, Integrierten Gesamtschulen
89 Abs. 6 der Schulordnung für die öffentlichen Realschulen plus, Integrierten Gesamtschulen
103 Abs. 1 der Schulordnung für die öffentlichen Realschulen plus, Integrierten Gesamtschulen
Dezember 2010: Gymnasien, Integrierte Gesamtschulen, Fachoberschulen im organisatorischen