Dein Suchergebnis zum Thema: Gen

Artenschutz

https://www.ingolstadt.de/Leben/Umwelt-Natur-Klima/Naturschutz-Biodiversit%C3%A4t/Artenschutz/

Geschützte heimische und exotische Arten Im Washingtoner Artenschutzabkommen (WA) sind heute weltweit mehr als 8.000 Tierarten und 40.000 Pflanzenarten unter Schutz gestellt. Dazu gehören zum Beispiel Großkatzen, Greifvögel, Schildkröten, Riesenschlangen und Orchideen. Die Ein- und Ausfuhr dieser Arten in die Europäische Union ist verboten oder stark reglementiert. Alle EU-Mitgliedstaaten sind durch eine Verordnung verpflichtet, das Washingtoner Artenschutzabkommen gemeinschaftlich anzuwenden (EGVO). Durch das Bundesnaturschutzgesetz und die Bundesartenschutzverordnung werden die internationalen Regelungen national ergänzt und ausgefüllt. Somit sind nicht nur Exoten, sondern auch heimische Arten unter Schutz gestellt. Nutz- und Haustiere, wie z. B. Pferde, Rinder, Hunde und Katzen fallen nicht unter die Artenschutzbestimmungen. Durch die Europäische Vogelschutzrichtlinie werden alle europäischen Vogelarten geschützt, z. B. Mauersegler, Sperling, Amsel, Elster etc. Die europäische Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) stellt weitere Arten unter Schutz. Darüber hinaus werden durch die Bundesartenschutzverordnung heimische Tier- und Pflanzenarten geschützt. Erkundigen Sie sich vor jedem Kauf über den Schutzstatus der Tiere und Pflanzen. Den Schutzstatus können Sie über www.wisia.de (Wissenschaftliches Informationssystem zum internationalen Artenschutz) abfragen. Für besonders geschützte Tiere und Pflanzen sind Besitz und Vermarktung verboten. Unter bestimmten Voraussetzungen sind Ausnahmen möglich. Vorsicht in Urlaubsländern: Kaufen Sie keine Tiere, da dies den Verkäufer ermutigt, sich „Nachschub“ aus der freien Natur zu besorgen. Nur etwa jedes fünfte Tier erreicht lebend den Handel. Unter das Handelsverbot fallen auch Bestandteile der geschützten Tier- und Pflanzenarten wie z. B. Federn, Elfenbein, Ketten aus Schildkrötenpanzer, Felle etc. Beachten Sie folgende Hinweise
Fügen Sie die erforderlichen Herkunftsnachweise bei: Entweder eine gelbe EG-Bescheinigung

Der Ingolstädter Migrationsrat

https://www.ingolstadt.de/Rathaus/Politik/Wahlen/Migrationsratswahl/index.php?object=tx%7C465.4343.1&NavID=2789.226&La=1

Die Einrichtung des Migrationsrates ist eine freiwillige kommunale Aufgabe, da in der Gemeindeordnung keine konkreten Vorgaben bestehen. Der Stadt wird es nach Art. 23 der Bayerischen Gemeindeordnung ermöglicht, die Arbeit des Migrationsrates und der Integrationsbeauftragten über eine Satzung zu regeln. „Die Stadt Ingolstadt bildet einen Migrationsrat. Er befasst sich mit Angelegenheiten der Stadt, die Migranten betreffen und stellt Anträge an den Stadtrat und seine Ausschüsse.“ (Zitat aus der Satzung) Die Mitglieder des Migrationsrates vertreten die Interessen der Bürgerinnen und Bürger mit Migrationshintergrund. Sie engagieren sich in Arbeitsgruppen mit wechselnden Themengebieten, die sie dem Kurzbericht Migrationsrat 2014 – 2020 entnehmen können. Hier finden Sie den Flyer des Migrationsrates mit vielen weiteren Infos.
überspringen zur Erklärung „Wahl des Migrationsrates 2020 – ein teures Vergnügen

Projekt Fußgängerzone

https://www.ingolstadt.de/Rathaus/Planen-Bauen/Kommunaler-Tiefbau/Aktuelle-Stra%C3%9Fenbauma%C3%9Fnahmen/index.php?La=1&object=tx%2C465.3914.1&kat=&kuo=2&sub=0

Ingolstadt bekommt eine neue Fußgängerzone: Modern und zeitgemäß, mit viel Aufenthaltsqualität, freundlich und einladend, um dort zu bummeln und zu verweilen. Die Neugestaltung ist ein wichtiger Baustein zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit der Fußgängerzone und eine Aufwertung der Innenstadt.
März tagte das Preisgericht, das aus den eingereichten 40 Vorschlägen der 1.

Projekt Fußgängerzone

https://www.ingolstadt.de/Rathaus/Planen-Bauen/Aktuelle-Stra%C3%9Fenbauprojekte/index.php?La=1&object=tx%2C465.3914.1&kat=&kuo=2&sub=0

Ingolstadt bekommt eine neue Fußgängerzone: Modern und zeitgemäß, mit viel Aufenthaltsqualität, freundlich und einladend, um dort zu bummeln und zu verweilen. Die Neugestaltung ist ein wichtiger Baustein zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit der Fußgängerzone und eine Aufwertung der Innenstadt.
März tagte das Preisgericht, das aus den eingereichten 40 Vorschlägen der 1.

Projekt Fußgängerzone

https://www.ingolstadt.de/Rathaus/Planen-Bauen/Aktuelle-Stra%C3%9Fenbauprojekte/Fu%C3%9Fg%C3%A4ngerzone/index.php?La=1&object=tx%2C465.3914.1&kat=&kuo=2&sub=0

Ingolstadt bekommt eine neue Fußgängerzone: Modern und zeitgemäß, mit viel Aufenthaltsqualität, freundlich und einladend, um dort zu bummeln und zu verweilen. Die Neugestaltung ist ein wichtiger Baustein zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit der Fußgängerzone und eine Aufwertung der Innenstadt.
März tagte das Preisgericht, das aus den eingereichten 40 Vorschlägen der 1.