Sorgerecht und Vaterschaftsanerkennung | Dienstleistungen | Landeshauptstadt Dresden https://www.dresden.de/de/rathaus/dienstleistungen/sorgerecht_d115.php
Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind und ein gemeinsames Kind haben, können die elterliche Sorge gemeinsam ausüben, wenn sie so genannte Sorgeerklärungen abgeben.
Gebärdensprache) können nach telefonischer Terminvereinbarung unter 0351-4885616