BMJV – Homepage – Bindung des Staates an die verfassungsmäßige Ordnung und an Recht und Gesetz https://www.bmjv.de/DE/rechtsstaat_kompakt/rechtsstaat_grundlagen/_doc/Teaser_Bindung.html?nn=17120
Nach dem Grundgesetz ist die Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und sind die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung an Gesetz und Recht gebunden.
Inhalt Hauptmenü Suche Servicemenü Inhaltsverzeichnis Kontakt Gebärdensprache