Dein Suchergebnis zum Thema: Gebärdensprache

BMJV – Gesetzgebung – Verordnung zur Anpassung der Mindestversicherungssummen des Pflichtversicherungsgesetzes

https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2016_Anpassung_Mindestversicherungssummen_Pflichtversicherungsgesetz.html

Die Mindestversicherungssumme für Sachschäden ist nach Änderung der europarechtlichen Vorgaben (Mitteilung der Europäischen Kommission, Amtsblatt der Europäischen Union C 210/1 vom 11. Juni 2016) zu niedrig; sie ist anzupassen. Die Mindestversicherungssumme für Sachschäden ist durch Änderung der Anlage zu § 4 des Pflichtversicherungsgesetzes anzuheben.
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BMJV – Gesetzgebung – Urheberrechtsgesetz

https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2014_Urherberrechtsgesetz.html?nn=18816

§ 52a des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) ist nach der letzten Verlängerung seiner Gültigkeitsdauer nur noch bis einschließlich 31.12.2014 anzuwenden. Bereits bei seiner Einführung im Jahre 2003 war die Geltung von § 52a UrhG befristet worden; diese Befristung wurde mehrfach verlängert. Daher muss der deutsche Gesetzgeber nun endgültig über seine Weitergeltung entscheiden.
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BMJV – Gesetzgebung – Urheberrechtsgesetz

https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2014_Urherberrechtsgesetz.html

§ 52a des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) ist nach der letzten Verlängerung seiner Gültigkeitsdauer nur noch bis einschließlich 31.12.2014 anzuwenden. Bereits bei seiner Einführung im Jahre 2003 war die Geltung von § 52a UrhG befristet worden; diese Befristung wurde mehrfach verlängert. Daher muss der deutsche Gesetzgeber nun endgültig über seine Weitergeltung entscheiden.
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BMJV – Gesetzgebung – Verordnung zur Anpassung der Mindestversicherungssummen des Pflichtversicherungsgesetzes

https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2016_Anpassung_Mindestversicherungssummen_Pflichtversicherungsgesetz.html?nn=18816

Die Mindestversicherungssumme für Sachschäden ist nach Änderung der europarechtlichen Vorgaben (Mitteilung der Europäischen Kommission, Amtsblatt der Europäischen Union C 210/1 vom 11. Juni 2016) zu niedrig; sie ist anzupassen. Die Mindestversicherungssumme für Sachschäden ist durch Änderung der Anlage zu § 4 des Pflichtversicherungsgesetzes anzuheben.
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