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Erklärung zur Barrierefreiheit | BFN

https://www.bfn.de/erklaerung-zur-barrierefreiheit

Das Bundesamt für Naturschutz ist bemüht, seinen Webauftritt im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 barrierefrei zugänglich zu machen. Nationale Rechtsgrundlagen sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0). Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für das Online-Angebot www.bfn.de. Diese Erklärung wurde am 06.01.2025 zuletzt überarbeitet.
Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache