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Barrierefreiheit – B – A bis Z – Lexikon – neuneinhalb – Kinder

https://kinder.wdr.de/tv/neuneinhalb/neuneinhalb-lexikon/lexikon/b/lexikon-barrierefreiheit100.html

Barrierefreiheit bedeutet, dass sich Menschen mit einer Behinderung ohne fremde Hilfe in unserer Welt bewegen können. Das ist seit 2002 sogar in einem Gesetz festgeschrieben, dem „Behindertengleichstellungsgesetz“. Barrierefreiheit betrifft zum Beispiel Gebäude, öffentliche Plätze und Verkehrsmittel. Sind ein Haus, ein Park oder ein Bus nur über Stufen erreichbar, sind sie nicht barrierefrei. Denn Menschen, die einen Rollstuhl oder Rollator brauchen, oder mit einem Kinderwagen unterwegs sind, benötigen eine Rampe oder einen Aufzug, um all das ohne Unterstützung nutzen zu können.
Barrierefreie Informationen Auch bei Veranstaltungen sollte es eine Übersetzung in Gebärdensprache

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