Anjes Tjarks https://infopoint-europa.de/de/akteur/anjes-tjarks
– Visionen für Frieden, Freiheit und Zusammenhalt Noch demokratisch oder schon autoritär
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Politikberater und Autor.
– Visionen für Frieden, Freiheit und Zusammenhalt Herausforderer Magyar gewinnt Wahl
Seit 2020 Bundessekretärin der JEF Deutschland.
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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat kürzlich die Bedingungen für die Gewährung internationalen Schutzes präzisiert, insbesondere im Fall von Frauen, die Gewaltdrohungen oder Zwangsheirat in ihren Herkunftsländern erlebt haben.
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Am 16. September 2022 kam die Iranerin Mahsa Amini in Polizeigewahrsam ums Leben, nachdem sie drei Tage zuvor von der sogenannten Sittenpolizei des Irans verhaftet wurde. Grund für die Festnahme war die Anschuldigung, sie hätte ihr Kopftuch nicht vorschriftsgemäß getragen. Daraufhin brach eine Welle von Demonstrationen aus. Die Protestierenden machten sich für Frauenrechte und gegen das Regime stark. Das Regime versucht seitdem die Proteste gewaltsam zu beenden. Die EU reagiert hierauf nun mit einem Sanktionspaket gegen die Verantwortlichen.
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Ein um mehr als eine Stunde vorverlegter Flug gilt laut der Entscheidung des EuGH als annuliert (EuGH Urteil vom 21.12.2021 in den verbundenen Rechtssachen C-146/20, C-188/20, C-196/20, C-270/20, C-263/20, C395/20).
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Eine Sammlung der Webseiten von Informationsdiensten der EU
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Ein Pilot aus Deutschland arbeitet für die Fluggesellschaft Lufthansa CityLine als Teilzeitbeschäftigter. Neben der Grundvergütung sieht der Tarifvertrag einen Bonus vor, der sich nach den Stunden im Cockpit bemisst. Voraussetzung ist jedoch, dass eine Mindestflugzeit im Monat überschritten sein muss. Aber: Dieser Schwellenwert ist bei Vollzeit- und Teilzeit gleich hoch. Der Pilot klagte gegen diese Regelung und obsiegte vor dem Arbeitsgericht, zweitinstanzlich wurde die Klage abgewiesen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) schließlich legte dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) die Sache zur Vorabentscheidung darüber vor, ob eine nationale Regelung, nach der ein Anspruch auf eine zusätzliche Vergütung davon abhängig gemacht wird, dass für Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigte einheitlich dieselbe Zahl von Arbeitsstunden überschritten wird, gegen EU-Recht verstoße.Der EuGH stellt hierbei eine unangemessene Benachteiligung fest. Die identischen Schwellenwerte bedeuteten für teilzeitbeschäftigte Pilotinnen und Piloten gemessen an ihrer Gesamtarbeitszeit einen längeren Flugstundendienst als für vollzeitbeschäftigte Piloten. Teilzeitbeschäftigte Piloten würden die Voraussetzungen für die zusätzliche Vergütung weitaus seltener erfüllen als ihre vollzeitbeschäftigten Kolleginnen und Kollegen. Hierin liege eine Benachteiligung, die unionsrechtswidrig sei, wenn es dafür keinen sachlichen Grund gäbe.
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Am Dienstag, dem 15. November 2022 schlug eine Rakete nahe der ukrainischen Grenze im polnischen Przewodow ein und tötete zwei Männer im Alter von 60 Jahren. Erste Untersuchungen deuten eher darauf hin, dass es sich um eine verirrte Luftabwehrrakete der ukrainischen Streitkräfte gehandelt hat. Die Ukraine möchte sich an der Aufklärung des Vorfalles beteiligen.
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