EuGH: Tragen religiöser Zeichen am Arbeitsplatz https://infopoint-europa.de/de/articles/eugh-kopftuchverbot-auch-bei-oeffentlicher-verwaltung
Das Tragen von Kopftüchern kann für alle Beschäftigten verboten werden – selbst wenn diese keinen Publikumskontakt haben. Das gilt auch für öffentliche Arbeitgeber, wie der EuGH nun entschied.
– Visionen für Frieden, Freiheit und Zusammenhalt Noch demokratisch oder schon autoritär
