Stadt Münster: Besondere Rechtsdienstleistungen – Ortsrecht https://www.stadt-muenster.de/recht/ortsrecht/satzungen/detailansicht/satzungsnummer/66.01.1
Gegenstand (1) Die Stadt erhebt Gebühren im Sinne des § 6 KAG 1. für die Inanspruchnahme der öffentlichen








