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3.3.2. Ergänzungen und Nummerierung – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

https://style-guide.acceptance.op.europa.eu/de/content/-/isg/side-by-side?identifier=3.3.2-additions-and-numbering&lang1=fi

Werden in den verfügenden Teil eines Rechtsakts später Artikel, nummerierte Absätze oder andere Untergliederungen, die durch eine Nummer oder einen Buchstaben gekennzeichnet sind, eingefügt, so gelten besondere Nummerierungsregeln.
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5.4.2. Genehmigung der Weiterverwendung und Bedingungen für die Weiterverwendung – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

https://style-guide.acceptance.op.europa.eu/de/content/-/isg/side-by-side?identifier=5.4.2-authorisation-conditions-reuse&lang1=de

Die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Europäischen Union geben im Schutzvermerk an, welchen Schutzgrad sie für ihre Veröffentlichungen anwenden: von der nicht gestatteten Weiterverwendung bis hin zur offenen Weiterverwendung.
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3.2.2. Anführungen anderer Rechtsakte – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

https://style-guide.acceptance.op.europa.eu/de/content/-/isg/side-by-side?identifier=3.2.2-referring-to-other-acts&lang1=fi

Der Verweis auf einen anderen Rechtsakt variiert, je nachdem, ob er in einem Titel, in Bezugsvermerken oder in Erwägungsgründen, Artikeln und Anhängen angeführt wird.
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4.2.2. Der logische Aufbau von Dokumenten – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

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Der Inhalt eines gedruckten Dokuments sollte logisch strukturiert dargestellt werden, wobei unterscheidbare Textbestandteile (Überschriften, Text, Verweise usw.) zu verwenden sind.
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2.2. Präambel – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

https://style-guide.acceptance.op.europa.eu/de/content/-/isg/side-by-side?identifier=2.2-preamble&lang1=fi

Der Ausdruck „Präambel“ bezeichnet den Text, der dem Titel folgt und dem verfügenden Teil vorangestellt ist, d. h. die Bezugsvermerke, die Erwägungsgründe sowie ihre einleitenden und abschließenden Formeln.
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Teil II Allgemeine Veröffentlichungen – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

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Allgemeine Veröffentlichungen verwenden spezifische Kennungen und redaktionelle Angaben wie Urheberrechtshinweise und befolgen Normen für Hervorhebungen, Verweise, Zitate usw.
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3.4.4. Reihenfolge der Sprachen und mehrsprachige Texte – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

https://style-guide.acceptance.op.europa.eu/de/content/-/isg/side-by-side?identifier=3.4.4-languages-and-multilingual-texts&lang1=fi

Die Bezeichnungen, die Abkürzungen und die Reihenfolge der Sprachen und Sprachfassungen sind so festgelegt, dass sie in allen EU-Texten in gleicher Weise verwendet werden.
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