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Einleitung – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

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Die Einleitung zum Amtsblatt enthält einen Überblick über die Geschichte des Amtsblatts, die Autorendienste und die Hilfsmittel und Nachschlagewerke, die für die im Amtsblatt zu veröffentlichenden Texte verwendet werden.
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5.4.3. In einer Veröffentlichung verwendete urheberrechtlich geschützte Elemente – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

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Werden spezifische oder künstlerische Elemente in Veröffentlichungen der Europäischen Union verwendet, müssen sie gekennzeichnet und als solche benannt werden. Es ist entscheidend, die Rechte an Elementen, deren Urheberrechte bei Dritten liegen (einschließlich solcher aus Bilddatenbanken), zu ermitteln, zu klären und anzugeben.
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4.5. Identifikator, vom Gerichtshof der Europäischen Union zugeteilt – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

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Der Europäische Urteilsidentifikator (European Case-Law Identifier – ECLI) wurde entwickelt, um die korrekte und eindeutige Angabe von Entscheidungen europäischer und nationaler Gerichte zu erleichtern.
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5.2. Haupttitelseite – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

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Die Haupttitelseite enthält den Namen des Herausgebers, den Titel des Werks, die Nummer der Ausgabe und/oder das Erscheinungsjahr, den Sitz des Herausgebers, den Namen des Autors und ggf. die Nummer des Bandes oder den Titel der Sammlung.
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5.9. Verweise – Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen – Publications Office of the EU

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Ein Verweis gibt die Quelle eines Zitats an oder bezeichnet ein mit dem behandelten Gegenstand im Zusammenhang stehendes Werk oder den Teil eines Werks; er kann im laufenden Text oder in der Fußnote stehen.
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