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Niederschlagswasser; Beantragung einer Erlaubnis oder einer Erlaubnisänderung für das Direkteinleiten in Gewässer | Stadt Fürth

https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/niederschlagswasser-beantragung-einer-erlaubnis-oder-einer-erlaubnisaenderung-fuer-das-direkteinleiten-in-gewaesser-3372/

Wenn Sie Niederschlagswasser versickern oder in ein oberirdisches Gewässer einleiten möchten, müssen Sie grundsätzlich eine wasserrechtliche Erlaubnis beantragen. In einfach gelagerten Fällen ist kein Antrag erforderlich.
Oberirdische Gewässer sind Flüsse, Seen, Kanäle, Bäche, Gräben und Teiche.

Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen; Anzeige der Errichtung und von wesentlichen Änderungen | Stadt Fürth

https://www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/dienstleistungen/detail/anlagen-zum-umgang-mit-wassergefaehrdenden-stoffen-anzeige-der-errichtung-und-von-wesentlichen-aenderungen-3375/

Die Errichtung oder wesentliche Änderung, das Ergreifen von Maßnahmen, die zu einer Änderung der Gefährdungsstufe führen, und der Betreiberwechsel von prüfpflichtigen Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sind der Kreisverwaltungsbehörde anzuzeigen.
und ihres Vollzugs ist, das Grundwasser und die Oberflächengewässer (Seen, Bäche, Flüsse