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LeMO Kapitel: Luxemburger Abkommen

https://www.hdg.de/lemo/kapitel/geteiltes-deutschland-gruenderjahre/erinnerung-und-wiedergutmachung/luxemburger-abkommen.html

Die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet sich, den jüdischen Opfern des Nationalsozialismus Wiedergutmachung zu leisten. Am 10. September 1952 unterzeichnen Bundeskanzler Konrad Adenauer und der israelische Außenminister Moshe Scharett das „Luxemburger Abkommen“. Die Bundesrepublik sichert Israel zu, innerhalb von 12 bis 14 Jahren eine Entschädigung von 3 Milliarden D-Mark zu zahlen oder in Waren zu liefern. Das Abkommen ist der erste Schritt zur Aussöhnung zwischen Juden und Deutschen.
Zwar unterstützt sie finanziell "Opfer des Faschismus" im eigenen Land.

LeMO Kapitel: Erinnerung und Wiedergutmachung

https://www.hdg.de/lemo/kapitel/geteiltes-deutschland-gruenderjahre/erinnerung-und-wiedergutmachung.html

Die beiden deutschen Staaten gehen unterschiedlich mit der nationalsozialistischen Vergangenheit um. Die Deutsche Demokratische Republik (DDR) sieht sich nicht als Nachfolgerin des „Dritten Reiches“, sondern in der Tradition des antifaschistischen Widerstandes. Im Gegensatz zu Westdeutschland lehnt sie es ab, Verantwortung für die Opfer zu übernehmen und es findet keine Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus statt. Die Bundesrepublik Deutschland trägt mit dem Luxemburger Wiedergutmachungsabkommen und Entschädigungsgesetzen zur Herstellung ihrer Glaubwürdigkeit im Ausland bei – wenngleich zahlreiche Opfer wie Kommunisten, Sinti und Roma, Zwangsarbeiter oder ausländische KZ-Häftlinge noch ausgeschlossen bleiben.
In der DDR werden die "Kämpfer gegen den Faschismus" aus den Reihen der Kommunistischen