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LeMO Kapitel: Luxemburger Abkommen

https://www.hdg.de/lemo/kapitel/geteiltes-deutschland-gruenderjahre/erinnerung-und-wiedergutmachung/luxemburger-abkommen.html

Die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet sich, den jüdischen Opfern des Nationalsozialismus Wiedergutmachung zu leisten. Am 10. September 1952 unterzeichnen Bundeskanzler Konrad Adenauer und der israelische Außenminister Moshe Scharett das „Luxemburger Abkommen“. Die Bundesrepublik sichert Israel zu, innerhalb von 12 bis 14 Jahren eine Entschädigung von 3 Milliarden D-Mark zu zahlen oder in Waren zu liefern. Das Abkommen ist der erste Schritt zur Aussöhnung zwischen Juden und Deutschen.
Zwar unterstützt sie finanziell „Opfer des Faschismus“ im eigenen Land.

LeMO Kapitel: Widerstandstraditionen

https://www.hdg.de/lemo/kapitel/geteiltes-deutschland-gruenderjahre/erinnerung-und-wiedergutmachung/widerstandstraditionen.html

Beide deutsche Staaten berufen sich auf den Widerstand gegen den Nationalsozialismus, jedoch auf völlig unterschiedliche Weise. In der Bundesrepublik Deutschland sind es vor allem die Attentäter des 20. Juli 1944, in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) die Kommunisten um Ernst Thälmann, das Nationalkomitee „Freies Deutschland“ und die Widerstandsgruppe „Rote Kapelle“, die als Widerstandskämpfer geehrt werden. Im Hof des Bendlerblocks in West-Berlin wird 1953 ein von Richard Scheibe entworfenes Ehrenmal für die Opfer des 20. Juli 1944 errichtet. Die bedeutendste Gedenkstätte der DDR entsteht auf dem Gelände des ehemaligen Konzentrationslagers Buchenwald, wo der KPD-Vorsitzende Thälmann ermordet wurde.
kommunistischen Widerstands zeichnet das SED-Regime mit der Medaille für „Kämpfer gegen den Faschismus