Historische Stichworte/Treuhandanstalt – ZUM-Unterrichten https://unterrichten.zum.de/wiki/Historische_Stichworte/Treuhandanstalt
Die Treuhandanstalt (kurz: Treuhand) hatte die Aufgabe, die Volkseigenen Betriebe der DDR (VEB) zu privatisieren und die „Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu sichern“ (§ 8 Treuhandgesetz). Wenn das nicht das nicht möglich schien, war sie berechtigt, die Betriebe stillzulegen. Im Umfeld der Privatisierung kam es zu Fällen von Fördermittelmissbrauch und Wirtschaftskriminalität.[1] Zum 1. Januar 1995 wurde die Treuhandanstalt in Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) umbenannt.
. · Weimarer Republik · Faschismus, NS & 2.
