Historische Stichworte/Notverordnung – ZUM-Unterrichten https://unterrichten.zum.de/wiki/Historische_Stichworte/Notverordnung
Notverordnungen gab es vor allem in der Weimarer Republik. Aufgrund des in Artikel 48 der Weimarer Verfassung dem Reichspräsidenten zugesprochene Verordnungsrecht ermöglichten es ihm, zusammen mit dem Reichskanzler in Ausnahmesituationen ohne Mitwirkung des Reichstages Verordnungen zu erlassen, die dieselbe Wirkung wie Gesetze hatten.
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