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Wirksame Demokratieförderung – Jugendverbände und Jugendringe in ihrer Arbeit stärken

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Die Jugendverbände und Jugendringe leisten einen unschätzbaren Beitrag zur Demokratieförderung in Deutschland. Zentrale Förderinstrumente wie der Kinder- und Jugendplan des Bundes, der Länder sowie kommunale Fördermittel bilden dabei die Grundlage, um diese wichtige Arbeit zu unterstützen. Programme wie „Demokratie leben!“ ergänzen diese Strukturförderungen gezielt, indem sie zusätzliche Projekte der Jugendverbände fördern und jungen Menschen weitere Möglichkeiten bieten, sich aktiv für die Demokratie, Vielfalt und gegen Extremismus einzusetzen.Besorgniserregend ist jedoch, dass im Rahmen der neuen Förderperiode 2025-2032 von „Demokratie leben!“ wichtige Projekte aus der Jugendarbeit von zivilgesellschaftlichen Trägern auf der Bundesebene und in Kommunen nicht mehr berücksichtigt werden sollen. Etablierte und erfolgreiche Projekte stehen somit vor dem Aus.
anderem die Fachstelle Radikalisierungsprävention und Engagement im Naturschutz (FARN

Grenzen setzen! Wie sich Jugendverbände vor rechtsextremen Angriffen und Anfeindungen schützen können

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Von Onna Buchholt (Bundesverband Mobile Beratung)Wir sind im Sommer 2024, der Saison für Parties und Feste auch im Kontext von Jugendverbandsarbeit. Es ist warm und man kann die langen Sommernächte im Freien genießen. Räume werden geschmückt, Mitbring-Buffets hergerichtet und Holzkohlegrills angeschmissen. Gruppen ausgelassener junger Menschen feiern und tanzen auf Veranstaltungen quer durch die Republik. Und bei vielen dieser Parties ertönt plötzlich der Song „L´amour toujours“ von Gigi D´Agostino und eine Handvoll Besucher*innen beginnt, rechtsextreme und rassistische Slogans zu grölen – wie die Partygäste auf Sylt, die sich dabei filmten und zu einem bundesweiten Skandal beitrugen. So stark, wie die Empörung über die jungen Erwachsenen bundesweit verfing, die zudem schamlos genug waren, ihre menschenfeindlichen Parolen auch noch öffentlich zu machen; so groß kann auch die Überforderung sein, wenn der Vorfall plötzlich auf dem eignen Sommerfest ankommt. Was ist zu tun? Wird der Song überhaupt in seinem rechtsextremen Potential erkannt? Sind die betreffenden Jugendlichen bekannt oder Gäste auf der Versammlung? An manchen Orten entscheiden sich die Betreuer*innen, kurzerhand die Musik abzustellen und die rechtsextremen Jugendlichen der Veranstaltung zu verweisen. Und fragen sich im Nachhinein, ob sie ihr Handeln in rechtliche Schwierigkeiten bringen kann. An anderen Orten passiert gar nichts, bis kritische Jugendliche Tage später Videos der Szene „leaken“ und die Organisator*innen zur Haltungseinnahme zwingen. Dabei problematisieren die Leitungen teilweise nicht die Darbietung rechten Gedankenguts, sondern das Handeln derjenigen, die den Vorfall skandalisieren wollen. Denn das Sprechen über rechte Vorfälle in den eigenen Reihen birgt auch immer das Potenzial des Imageschadens. Wenn die Jugendlichen, die rechte Parolen skandiert haben, zur eigenen Gruppe gehören oder Vereinsmitglieder sind und auch darüber hinaus ausgrenzende Positionen vertreten und verteidigen, wird die Lage noch komplizierter. Soll man sie aus dem Verein ausschließen? Wollen das auch alle? Es gibt viel zu klären.
pdf 2 Die Fachstelle Radikalisierungsprävention und Engagement im Naturschutz/ FARN