2025 ist Deutschland zum vierten Mal, neben Slowenien, berechtigt, eine Europäische Kulturhauptstadt zu ernennen. Die Kultusministerkonferenz hat unter Berücksichtigung der EU-Regeln die Grundzüge des Auswahlverfahrens in Deutschland festgelegt (Beschluss vom 1. Juni 2017). Infolgedessen wurde die Kulturstiftung der Länder als Geschäftsstelle beauftragt, die praktische Organisation des nationalen Auswahlverfahrens in Deutschland zu übernehmen. Bereits 2004 war die […]
Zehn europäische Expertinnen und Experten werden von den Organen und Einrichtungen