Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Hessischen Landtag Änderung des Härtefallkommissionsgesetzes und des Hessischen Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung – 3. Lesung – Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Hessischen Landtag https://www.gruene-hessen.de/landtag/plenum/aenderung-des-haertefallkommissionsgesetzes-und-des-hessischen-gesetzes-zur-ausfuehrung-der-verwaltungsgerichtsordnung-3-lesung/
Endlich wird der Realität Rechnung getragen und es können auch diejenigen als Härtefalle anerkannt werden, die aufgrund von Alter, Krankheit, Behinderung oder familiären Gründen nicht oder nur eingeschränkt in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt selbst zu finanzieren. Das war nach der bisherigen Regelung nicht möglich.
reicht eine einfache Mehrheit aus, um einen Härtefall als solchen anzuerkennen.“ Experten
