EuGH: Kirchenaustritt allein ist kein Kündigungsgrund https://infopoint-europa.de/de/articles/-1
Der europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass eine katholische Einrichtung einer Mitarbeiterin nicht ohne Weiteres aus dem alleinigen Grund ihres Austritts aus der katholischen Kirche kündigen kann. Eine solche Kündigung setzt unter anderem voraus, dass die Anforderung, nicht aus dieser Kirche auszutreten, unter Berücksichtigung der Art der Tätigkeit und in Anbetracht des Ethos dieser Einrichtung wesentlich, rechtmäßig und gerechtfertigt ist.
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