Transparentere Rabattangaben https://infopoint-europa.de/de/articles/unternehmen-muessen-rabatte-auf-den-niedrigsten-preis-in-den-letzten-30-tagen-beziehen
Der EuGH hat am 26. September 2024 entschieden, dass der niedrigste Preis der letzten 30 Tage Bezugspunkt für Rabattangaben sein muss. Die Angabe im „Kleingedruckten“ genügt nicht.
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