Kultus | Organisation | Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus https://www.km.bayern.de/ministerium/organisation/kultus
vor der Weimarer Reichsverfassung beanspruchte der Staat Aufsichtsrechte über die Kirchen
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vor der Weimarer Reichsverfassung beanspruchte der Staat Aufsichtsrechte über die Kirchen
Traditionell lag die Oberaufsicht über die Kirchen– und Schulbelange beim „Geistlichen
/dbk.de/ueber-uns/verband-der-dioezesen-deutschlands-vdd/dokumente/ Schulen in evangelischer
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