Geräuscharme Fahrzeuge – Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. https://www.dbsv.org/geraeuscharme-fahrzeuge.html
Elektrofahrzeuge bewegen sich bei niedrigen Geschwindigkeiten nahezu lautlos. Daher stellen sie für blinde und sehbehinderte Fußgänger eine große Gefahr dar und erschweren die Orientierung im Straßenverkehr. Über WBU und EBU hat sich der DBSV erfolgreich dafür eingesetzt, dass ab Juli 2019 alle neuen Elektrofahrzeuge in zwei Stufen mit einem akustischen Ersatzsignal ausgestattet werden müssen.
Im April 2014 hat die Europäische Union die EU-Verordnung 540/2014 über den Geräuschpegel