BMJV – Der Europarat – Menschenrechtliche Kontrollmechanismen beim Europarat https://www.bmj.de/DE/themen/menschenrechte/europarat/europarat_kontrollmechanismen/europarat.html?nn=152258
Der Europarat, hat sich seit seiner Gründung im Jahr 1949 für die Förderung der Menschenrechte, der pluralistischen Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit eingesetzt und entsprechende Leitlinien für ein demokratisches Europa geschaffen. Der Europarat hat 46 Mitglieder, darunter die 27 EU-Mitgliedstaaten. Deutschland ist seit 1950 Mitglied des Europarats und arbeitet auf allen Ebenen intensiv an den Programmen des Europarats mit.
Forschung & Förderung Projektübersicht Förderprogramme der Europäischen Union