Enteignung – Nationale Naturlandschaften https://nationale-naturlandschaften.de/wissensbeitraege/enteignung
Die Enteignung von Grundstücken ist in Artikel 14 des Grundgesetzes geregelt. – Enteignung darf nur zum Wohle der Allgemeinheit und gegen entsprechende Entschädigung
Ablehnen Startseite Nationalparke Wissensbeiträge Eigentums- und Nutzungsrechte Enteignung
