Vollzugsbehörden und deren Aufgaben | justiz.hessen.de https://justizministerium.hessen.de/gerichte-behoerden/vollzug-in-hessen
Durch die Föderalismusreform aus dem Jahre 2006 wurde die Gesetzgebungszuständigkeit für den Justizvollzug vom Bund auf die Länder übertragen.
Die durchschnittliche Verweildauer beträgt elf Tage.