Niederlassungsbewilligung für Künstler https://www.wien.gv.at/amtshelfer/dokumente/aufenthalt/drittstaaten/bescheinigungen/niederlassungsbewilligung-kuenstler.html
Die Niederlassungsbewilligung Künstler erhalten Sie, wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines Drittstaats haben, länger als 6 Monate in Österreich selbständig oder unselbständig künstlerisch tätig sind und weitere Voraussetzungen erfüllen.
Beispiel: Künstlerisches Schaffen der Literatur, der darstellenden Kunst, der Musik
