Immissionsschutz – Betreiberwechsel einer Feuerungsanlage nach 44. BImSchV anzeigen: Stadt Bad-Wimpfen https://www.badwimpfen.de/buerger-bereich/informationen-buergerservice/online-rathaus/leistungen?tx_hwbuergerserviceportal_leistungen%5Baction%5D=show&tx_hwbuergerserviceportal_leistungen%5Bcontroller%5D=Leistung&tx_hwbuergerserviceportal_leistungen%5Bleistung%5D=sbw-6021295%2Fimmissionsschutz-betreiberwechsel-einer-feuerungsanlage-nach-44-bimschv-anzeigen&cHash=2a9aa59c1dc2bf1ae001aeb2f71a8eae
Als Betreiber einer Feuerungsanlage (mittelgroße Feuerungsanlage, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlage) sind Sie verpflichtet, einen Betreiberwechsel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats, der zuständigen Immissionsschutzbehörde anzuzeigen.
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