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Der Freiheitsbrief | Landeshauptstadt Saarbrücken

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Die Saarbrücker Stadtrechtsurkunde wird auch als Freiheitsbrief bezeichnet. Im Mittelalter steht dieser Begriff für Urkunden, in denen der jeweilige Landesherr, hier in Saarbrücken Graf Philipp I., einer Siedlung Privilegien verleiht. Mit dem Begriff Brie
Hunsrück, dem Westerwald, im Bereich von Saar und Nahe sowie in Luxemburg und der Eifel