Novelle des Forstlichen Vermehrungsgutgesetzes und der zugehörigen Verordnung – waldwissen.net https://www.waldwissen.net/de/waldwirtschaft/betriebsfuehrung/recht-und-gesetze/novelle-vermehrungsgutgesetz
In Österreich wurden 2009 und 2012 das forstliche Vermehrungsgutgesetz und die dazugehörige Verordnung novelliert. So wurde zum Beispiel das Bundesamt für Wald Behörde 1. Instanz. Neu hinzu kommt der Ernteunternehmer, der von der Landesforstdirektion (LFD) registriert wird.
Einzelbaumproben mit dem Stammzertifikat an das Bundesamt für Wald geschickt werden: alle Eichen