Dein Suchergebnis zum Thema: E-Mail

Wasserentnahmegebühr

https://www.wolfsburg.de/rathaus/stadtverwaltung/01-buergerdienste/wasserentnahmegebuehr

Niedersachsen erhebt gemäß dem Niedersächsischen Wassergesetz (NWG) Gebühren für die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern sowie das Entnehmen, Zutagefördern und Ableiten von Grundwasser. Die Wasserentnahmegebühr, festgesetzt von der Unteren Wasserbehörde, richtet sich nach Menge und Verwendungszweck des entnommenen Wassers.
Energie und Klimaschutz Ansprechpartnerin: Gisela Lampe Tel: 05361 28-1960 EMail

Bodenschutz

https://www.wolfsburg.de/umweltnaturschutz/bodenschutz

Entdecken Sie, wie das Bundesbodenschutzgesetz aktiv zum Schutz unserer Böden beiträgt, indem es auf Nachhaltigkeit setzt. Erfahren Sie mehr über die Sanierung, Abwehr schädlicher Veränderungen und die Vorsorge gegen negative Einwirkungen auf diese lebenswichtige Ressource.
Die Altlastenauskunft ist schriftlich per EMail, per Fax oder mit der Post mit folgenden