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Wasserentnahmegebühr

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Niedersachsen erhebt gemäß dem Niedersächsischen Wassergesetz (NWG) Gebühren für die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern sowie das Entnehmen, Zutagefördern und Ableiten von Grundwasser. Die Wasserentnahmegebühr, festgesetzt von der Unteren Wasserbehörde, richtet sich nach Menge und Verwendungszweck des entnommenen Wassers.
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