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Nachbeurkundung von Personenstandsfällen

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Hier finden Sie alle relevanten Informationen zur Nachbeurkundung von Personenstandsfällen, was bedeutet, dass Ereignisse wie Geburten oder Eheschließungen nachträglich im Personenstandsregister erfasst werden können. Erfahren Sie mehr über die Voraussetzungen, benötigte Unterlagen, Gebühren und Ansprechpartner
Stelle Rathaus A, Zimmer 013 und 014 Telefon: 05361 28-1234 Fax: 05361 28-2090 EMail