Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft an Staatenlose https://www.wien.gv.at/amtshelfer/dokumente/urkunden/staatsbuergerschaft/verleihung-staatenlos.html
Als staatenlos gilt, wer nach dem Recht keines Staates eine Staatsangehörigkeit besitzt. Das bedeutet, kein Staat betrachtet die Person als seine*n Staatsbürger*in.
Einwanderung und Staatsbürgerschaft (MA 35) Fachbereich Staatsbürgerschaft E–Mail
