Genehmigung von Zweckentfremdung beantragen – Universitätsstadt Tübingen https://www.tuebingen.de/35922/36334.html
In Tübingen gilt ab dem 15.3.2022 das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum. Durch den Beschluss der Satzung kann Wohnraum nur mit Genehmigung der Gemeinde in andere Zwecke als Wohnen überführt werden.
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