Bundestagswahl 2025: Wahlbenachrichtigungen werden versandt – Universitätsstadt Tübingen https://www.tuebingen.de/pressemitteilungen/44074/44172.html
In diesen Tagen erhalten alle wahlberechtigten Tübingerinnen und Tübinger ihre Wahlbenachrichtigung für den 23. Februar 2025. Auf der Wahlbenachrichtigung ist vermerkt, in welchem Wahllokal man wählen muss. Auf der Rückseite befindet sich der Antrag auf Briefwahlunterlagen.
Briefwahl kann man auch per E–Mail an wahlen@tuebingen.de beantragen.
